Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Jänner 2009
§ 1 Grundsatz
1.1 Die Firma CoreLabs GbR Steinlechner, Weisskopf (nachstehend nur noch "Lizenzgeber" genannt) räumt dem Erwerber einer gültigen Endbenutzer-Lizenz ein einfaches, nicht-exklusives, persönliches Nutzungsrecht an der Software nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein.
1.2 Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Lizenzgeber mit dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Davon abweichende AGB des Kunden werden nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung einbezogen.
§ 2 Umfang des Nutzungsrechts
2.1 Die Lizenz an der zur Installation auf einem Server bestimmten Software vom Lizenzgeber gilt für die Verwaltung einer Website unter einer Internet-Domain.
2.2 Vertragsgegenstand ist außerdem der (technische) Support betreffend der Installation für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Erhalt der Software, außerdem die Lieferung von Nachfolgeversionen (Updates) in diesem Zeitraum. Der Kunde hat den Support betreffende Fragen grundsätzlich entweder im unter www.corelabs.de betriebenen Forum oder per E-Mail vorzubringen und detailliert zu erläutern. Der Lizenzgeber kann Supportleistungen in jeder geeigneten Form erbringen, ein Anspruch des Kunden auf telefonischen oder persönlichen Support besteht nicht, wenn es sich um persönliche Wünsche/Anpassungen des Kunden handelt. Ein Anspruch auf Support besteht ebenfalls nicht bei Eingriffen des Kunden in den Programmcode der Software.
2.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Quellcode der Software zu ändern oder zu ergänzen. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Support. Trotzdem hat der Erwerber das Recht die Software innerhalb von 12 Monaten kostenfrei vom Mitgliederbereich herunter zu laden, außer es handelt sich hierbei um eine individuell erstellte Software.
2.4 Hinweise oder Vermerke betreffend Urheber-, Firmen-, Namens-, Kennzeichen- oder sonstige Markenrechte des Lizenzgebers und des Produkts Corelabs CMS Business Suite darf der Kunde weder von der Software noch von einem etwa mitgelieferten Datenträger oder der Dokumentation oder sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen ganz oder teilweise entfernen oder unkenntlich machen, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
2.5 Der Lizenzgeber kann die Nutzungsrechtseinräumung aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere eine gravierende Verletzung der Grenzen des eingeräumten Nutzungsrechts, eine unerlaubte Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung von Kopien der Software oder eine sonstige unerlaubte Verbreitung.
§ 3 Bindung an Angebote
3.1 Sämtliche Angebote vom Lizenzgeber und alle Angaben zu Waren und Preisen sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Lizenzgeber die Bestellung schriftlich annimmt.
§ 4 Angabe von Benutzerdaten
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Benutzerdaten, insbesondere über seine Person zu machen. Sollte sich eine oder mehrere Angaben als fehlerhaft herausstellen, ist der Lizenzgeber zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, insbesondere dazu, alle offenen Bestellungen diese Kunden zu stornieren und das Kundenkonto zu löschen.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung
5.1 Der Kaufpreis ist sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn diese bar oder unbar endgültig beim Lizenzgeber eingegangen ist, d. h. bei der Buchung auf dem Konto bzw. bei Gutschrift durch die Post bzw. bei Scheckeinlösung durch die Bank.
Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach endgültiger Gutschrift als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
§ 6 Haftungsbeschränkung
6.1 Der Lizenzgeber haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Verluste, Beschädigungen etc. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen soweit die Verletzung nicht die Kardinalpflichten und die wesentlichen Pflichten betrifft. Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden, Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
6.2 Der Lizenzinhaber übernimmt keinerlei Haftung für schadenverursachende Ereignisse, die im Bereich des jeweiligen Hostingproviders oder des Leitungsproviders liegen. Des Weiteren schließt der Lizenzgeber eine Inanspruchnahme für die Fälle aus, in denen Störungen aufgetreten sind, die von des Lizenzgebers nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen.
6.3 Weitere Schadensersatzansprüche aufgrund von Verzug oder zu vertretender (Teil-) Unmöglichkeit werden auf typische Schäden begrenzt. Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von des Vermieters zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen.
6.4 Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind jeweils maximal auf den Auftragswert beschränkt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass für aufgrund von Ausfällen verloren gegangene Daten auf unseren Servern keine Haftung übernommen wird.
6.5 der Vermieter kann für eventuelle Schadensfälle, die durch Verlust des Passwortes an Unbefugte o.ä. entstehen, nicht haftbar bzw. verantwortlich gemacht werden. der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust der im EDV-System von des Vermieters gespeicherten Daten. Eine Verpflichtung des Vermieters, von diesen Datensicherungskopien zu erstellen, besteht nicht. der Vermieter übernimmt auch keine Haftung für die Verbreitung von vertraulichen Daten, die im EDV-System des Vermieters gespeichert sind.
§ 7 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
7.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus den dem Lizenzgeber bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Österreich.
7.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen den Lizenzinhaber ist Wien, Österreich. Dieses gilt auch für Klagen des Lizenzgebers gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 8 Termine
8.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Lizenzgeber schriftlich zu bestätigen.
8.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Lizenzgebers aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und der Lizenzgeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8.3 Befindet sich der Lizenzgeber in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Lizenzgeber schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Werktagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Hilfe und Support
Sie haben Probleme mit Ihrer Website?
Gerne rufen wir Sie auch zurück.

